Zeiterfassung

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Es existiert eine Dokumentationspflicht für Angestellte für bestimmte Branchen und/oder für bestimmte Art von Beschäftigungsverhältnissen.

Dazu zählen:

  • geringfügig Beschäftige (Minijob)

  • Baugewerbe

  • Gastronomie

  • Transport und Logistik

  • Speditionsgewerbe

  • Forstwirtschaft

  • Messebau

  • Veranstaltungsbranche

  • Gebäudereinigung

  • Fleischwirtschaft

All diese Branchen gelten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz als Wirtschaftsbereiche mit besonders hoher Missbrauchsgefahr. Der Zoll führt unregelmäßig und unangekündigte Kontrollen durch.

Eine händische Zeiterfassung ist zwar möglich, eine elektronische Zeiterfassung erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und ermöglicht eine direkte Übergabe an das Lohnbüro / die Lohnabteilung zur ordnungsgemäßen Abrechnung.

  • 0€
    Bußgelder 2019
  • 0€
    davon wg. Mindestlohnunterschreitung
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    Kontrollen im Baugewerbe
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    Kontrollen in der Gastronomie
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    Kontrollen im Speditionsgewerbe

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